Update Juli 2022: Der DJV hat sein Frage-Antwort-Papier zum Thema Verpackungsgesetz aktualisiert. Hier finden Jäger detaillierte Antworten zur möglichen Registrierungspflicht.

Was ist das Verpackungsgesetz und was wird darin geregelt?

Das Verpackungsgesetz hat zum 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung abgelöst. Sowohl in der alten Verordnung, als auch im neuen Gesetz geht es um die Vermeidung, Entsorgung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Auch bisher schon mussten die Hersteller verpackter Waren für die Entsorgung ihrer Verpackungen einstehen. In der Regel erfolgt dies über die Beteiligung an einem „Dualen System“ (das die Entsorgung über die gelbe Tonne oder den gelben Sack sicherstellt). Unternehmen, die unter die Verpackungsverordnung fielen bzw. das Verpackungsgesetz fallen, müssen sich an einem solchen "Dualen System" beteiligen. Dies geschieht, indem die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge bei einem Dualen System "lizenziert" wird - natürlich gegen Entgelt.

Zum 1. Januar 2019 wurde im Verpackungsgesetz unter anderem ein zentrales Verpackungsregister eingeführt, in dem sich alle "Hersteller" (das ist derjenige, der das verpackte Produkt in Verkehr bringt, z.B. ein Jäger, der gewerbsmäßig Wildbret anbietet) von verpackten Produkten registrieren müssen. Dies dient in erster Linie der Überwachung der Pflichten im Zusammenhang mit Verpackungen, insbesondere der Beteiligung an einem "Dualen System". Zum 1.7.2022 ist die Registrierungspflicht erweitert worden (s.u.).
 

Wer muss sich registrieren?

Registrieren müssen sich alle "Hersteller" von "systembeteiligungspflichtigen" Verpackungen. Das betrifft alle, die verpackte Waren gewerbsmäßig an den Endverbraucher oder kleinere Betriebe ("vergleichbare Anfallstellen" nach § 3 Abs. 11 VerpackG) liefern. Der Kreis der beteiligungspflichtigen "Hersteller" ist im Gesetz erst einmal sehr weit gefasst. Gemeint ist damit nicht der Hersteller der Verpackung, sondern der Hersteller des verpackten Produkts. Allerdings fallen die meisten Jäger nicht unter die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz, weil sich nicht "gewerbsmäßig" handeln (siehe nächste Frage).

Der Registrierungsvorgang wird weiter unten noch behandelt.
 

Gibt es eine Sonderregelung für Kleinunternehmer?

Nein. Allerdings gilt das Verpackungsgesetz nur, wenn Verpackungen (bzw. verpackte Waren) "gewerbsmäßig" in Verkehr gebracht werden. Daher fallen die meisten Jäger nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, weil sie nicht "gewerbsmäßig" handeln: Viele Jäger, die in nicht zu großem Umfang selbst erlegtes Wild oder Wild aus dem eigenen Revier vermarkten, sind vom Verpackungsgesetz nicht betroffen. Jäger erfüllen mit der Jagd auch einen öffentlichen Auftrag und die Erlöse aus der Jagd decken den finanziellen Aufwand meistens bei weitem nicht ab.

Das bestätigt nicht nur ein vom DJV in Auftrag gegebenes Gutachten eines Experten für Abfallrecht, sondern auch das Verpackungsregister selbst (ohne dass Jäger ausdrücklich genannt werden). Es stellt in seinem Frage-Antwort-Papier zum Merkmal "gewerbsmäßig" - unter anderem auf die steuerliche Einstufung ab: "Tätigkeiten, die steuerrechtlich als Liebhaberei bzw. Hobby bewertet werden und daher nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen/müssen, sind danach nicht gewerbsmäßig im Sinne des VerpackG“

Nach diesen Maßstäben sind die meisten Jäger nicht von den Pflichten aus dem Verpackungsgesetz betroffen.
 

Wann handeln Jäger beim Verkauf von Wildbret "gewerbsmäßig"?

Gewerbsmäßig ist das Handeln in erster Linie, wenn es mit "Gewinnerzielungsabsicht" erfolgt. Auch wenn ein Jäger das Wildbret verkauft, handelt er dabei meistens nicht mit der Absicht Gewinne zu erzielen, sondern möchte lediglich einen Teil des finanziellen Aufwands für die Jagd wieder hereinholen. Weil die Jagd in den allermeisten Fällen ein "Zuschussgeschäft" ist, wird sie auch steuerlich als "Liebhaberei" behandelt. So ärgerlich das bei der Steuer ist, beim Verpackungsgesetz ist es hilfreich. Denn die steuerliche Einordnung ist ein maßgebliches Kriterium für die Einordnung als "gewerbsmäßig" nach dem Verpackungsgesetz.

Keine Liebhaberei ist es, wenn die Jagd Teil eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist (selbst wenn die Kosten der Jagd den Erlös aus dem Wildbretverkauf übersteigen). Auch in diesen Fällen handelt der Jäger gewerbsmäßig. Die Gewinne müssen versteuert werden, dafür können aber auch die Kosten gegengerechnet werden.

Auch wenn jemand viel Wildbret vermarktet und ggf. auch noch von anderen Jägern Wild zukauft, um es zu vermarkten, kann es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln.

In diesen Fällen besteht eine Registrierungspflicht beim Verpackungsregister.
 

Ich verkaufe nur selten und nur in geringen Mengen vakuumiertes Wildbret. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

Ein solcher Fall fällt nicht in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, da es sich nicht um ein "gewerbsmäßiges" Vermarkten handelt.

Die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer (s.u.) bleibt aber trotzdem bestehen!
 

Ich gebe Wild ausschließlich in der Decke ab, z.B. an die Gastronomie, Metzger oder Bekannte. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

Nein, denn dabei wird kein Wildbret in Verpackungen abgegeben.
 

Ich gebe zwar Wildbret auch vakuumiert ab, aber nicht direkt an den Endverbraucher, sondern nur an die Gastronomie. Falle ich trotzdem unter das Verpackungsgesetz?

Grundsätzlich fällt auch diese Situation in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, sofern die Abgabe gewerbsmäßig geschieht. Denn das Verpackungsgesetz gilt nicht nur bei der Abgabe von verpackten Produkten an den Endverbraucher, sondern auch bei der Abgabe an "ähnliche Anfallstellen", zu denen ausdrücklich auch Gaststätten gehören (so ist es in § 3 Abs. 11 Verpackungsgesetz definiert). Auch hier kommt es aber vor allem auf das Kriterium der Gewerbsmäßigkeit an. Entscheidend ist also, wie die Jagd steuerlich eingestuft wird: Wer die Aufwendungen für die Jagd steuerlich geltend machen kann, handelt in der Regel gewerbsmäßig.
 

Wir sind eine Jagdpächtergemeinschaft und mehrere Mitpächter verkaufen unabhängig voneinander Wildbret. Muss sich jeder einzelne registrieren?

Auch eine solche Konstellation fällt normalerweise nicht in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, da es sich nicht um eine "gewerbsmäßige" Abgabe handelt.
 

Ich betreibe Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft. Die Jagd ist Teil meines Betriebes, auch wenn ich damit (für sich genommen) keinen Gewinn erwirtschafte. Falle ich unter das Verpackungsgesetz?

An sich fällt zwar die Land- und Forstwirtschaft ebenso wie die Jagd nicht unter den Begriff des "Gewerbes" nach der Gewerbeordnung, weil es sich um "Urproduktion" handelt. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür also nicht erforderlich. Aber für das Verpackungsgesetz kommt es darauf an, wie die Jagd steuerlich behandelt wird. Wenn die Aufwendungen für die Jagd als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, greift in aller Regel das Verpackungsgesetz, wenn Wildbret (ebenso wie landwirtschaftliche Produkte) im Wege der Direktvermarktung abgegeben wird. Es kann aber möglich sein, vorlizenzierte "Serviceverpackungen" zu verwenden (siehe unten), bei denen die Kosten der Lizenzierung mit dem Verkauf der Verpackung abgegolten sind. Dennoch besteht auch in diesem Fall eine Registrierungspflicht! Diese Registrierungspflicht hat sich seit 2019 geändert: Damals mussten Verwender von vorlizenzierten Serviceverpackungen sich noch nicht registrieren.
 

Was sind "Serviceverpackungen"? Kann ich diese verwenden und muss ich mich dann trotzdem registrieren?

Sogenannte "Serviceverpackungen" sind "Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen“. Darunter fallen zum Beispiel Einweggeschirr, Frischhaltefolien oder die Tüten, in denen Lebensmittel auf Wochenmärkten verpackt werden. Das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten kommt zum Ergebnis, dass auch Vakuumbeutel dazu zählen. Bei diesen Verpackungen gibt es die Besonderheit, dass "vorlizenzierte" Verpackungen verwendet werden können. Der Verpackungshersteller zahlt dann für die Entsorgung einen Beitrag an das duale System. Mit dem Kaufpreis für diese Verpackungen ist dann auch die Entsorgung abgegolten.

Wichtig ist dabei aber das Merkmal "beim Letztvertreiber befüllt". Der "Letztvertreiber" ist z.B. der Jäger, der das Wild an den Endverbraucher abgibt, aber nicht jemand der es an den Einzelhandel abgibt. Deswegen darf ein (gewerbsmäßiger) Jäger, der das verpackte Wildbret an den Einzelhandel abgibt, keine vorlizenzierten Serviceverpackungen verwenden. In diesem Fall ist nicht nur eine Registrierung im Verpackungsgesetz erforderlich, sondern auch eine Anmeldung bei einem Dualen System (Lizenzierung der Verpackungen).
 

Ich nehme die Dienstleistung eines Metzgers beim Zerwirken und veredeln in Anspruch. Muss ich mich dann auch beim Verpackungsregister registrieren und an einem Dualen System beteiligen?

Viele Jäger nehmen beim Zerwirken, Verpacken und ggf. der weiteren Verarbeitung des Wildbrets (z.B. zu Würsten) die Hilfe eines Metzgers in Anspruch und bezahlen diesen für diese Dienstleistung. Das ist zulässig, da nach Lebensmittelrecht keine Abgabe erfolgt (jedenfalls wenn das Wildbret vollständig wieder zurückgenommen wird - in Form von Würsten oder zerwirkt und vakuumiert). Der Jäger bleibt als Lebensmittelunternehmer verantwortlich und nimmt lediglich für einzelne Schritte Dienstleistungen in Anspruch. Dies wird allerdings in manchen Bundesländern von den Veterinärbehörden noch anders bewertet. Teilweise sehen die Veterinärbehörden darin eine "Abgabe" mit der Folge, dass der Jäger kein Direktvermarkter mehr ist. Bitte informieren Sie sich daher bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde.

Aber auch wenn darin schon eine "Abgabe" im Sinne des Lebensmittelrechts gesehen wird, kann der Metzger vorlizenzierte Serviceverpackungen verwenden, sofern die fertigen Produkte nur an Endverbraucher (z.B. Privathaushalte oder die Gastronomie), aber nicht an den Einzelhandel abgegeben werden. Zu diesem Schluss kommt ebenfalls das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten. Denn auch wenn (im lebensmitterechtlichen Sinn) das Wild an den Metzger schon "in Verkehr gebracht" werden sollte, ist der Metzger (im verpackungsrechtlichen Sinn) trotzdem "verlängerte Werkbank" des Jägers. Der Begriff des "Inverkehrbringens" wird in den einzelnen Bereichen unterschiedlich definiert.

Entscheidend ist aber auch hier, ob der Jäger überhaupt "gewerbsmäßig" handelt oder nicht. Wer nur begrenzte Mengen Wildbret vermarktet, um wenigstens einen Teil der Kosten für das Jagdrevier abzudecken, handelt nicht gewerbsmäßig und muss sich daher nicht beim Verpackungsregister registrieren und auch nicht bei einem Dualen System anmelden. Die Registrierung bei der Veterinärbehörde als Lebensmittelunternehmer ist davon aber unabhängig (s.u.)!
 

Wie läuft die Registrierung ab? Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?

Die Registrierung erfolgt online unter www.verpackungsregister.org. Die Registrierung selbst ist kostenlos.

Bei der Registrierung (oder im Anschluss) muss auch angegeben werden, an welchem Dualen System sich der "Hersteller" beteiligt. Die Registrierung selbst ist nicht sehr aufwendig. Zur Registrierung gehören insbesondere die Angabe von Name und Anschrift, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID (jeweils sofern vorhanden) oder die eigene Steuernummer sowie die verwendeten Markennamen. Bei der Registrierung muss auch angegeben werden, ob "systembeteiligungspflichtige" Verpackungen verwendet werden. Das sind alle Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Also nicht z.B. Transportverpackungen, aber auch die vorlizenzierten oder "vorbeteiligten" Serviceverpackungen. Wer nur solche Verpackungen verwendet, kann dies bei der Registrierung auch angegeben.

Kostenpflichtig ist aber die Lizenzierung der Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden. Hierfür besteht (wenn es sich um "gewerbsmäßiges" Inverkehrbringen handelt) die Pflicht, sich an einem "Dualen System" zu beteiligen und darüber die Verpackungen zu lizenzieren (es gibt mehrere Anbieter, eine Auflistung findet sich hier). Mit dieser Verpackungslizenzierung werden die Kosten der Entsorgung (über die "gelbe Tonne") abgedeckt. Die Anbieter bieten für Kleinmengen in der Regel einen jährlichen Pauschalpreis an, der meist ab etwa 30 Euro beginnt. Für sehr geringe Mengen kann es aber auch günstigere Angebote geben (ab etwa 10 Euro pro Jahr).
 

Ich bin schon als Lebensmittelunternehmer registriert. Reicht das aus?

Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer (bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde, z.B. Veterinäramt) hat mit der Registrierung beim Verpackungsregister nichts zu tun.

Die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer besteht nach der EG-Verordnung 852/2004. Die Vorschriften werden in den Bundesländern unterschiedlich angewandt. In der Regel ist eine Registrierung erst erforderlich, wenn das Wild zerwirkt, aber nicht, wenn es in der Decke an Endverbraucher abgegeben wird. In einigen Bundesländern wird eine Registrierung aber für jede Form der Abgabe verlangt, auch bei der Abgabe in der Decke. Bitte informieren Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen: In jedem Fall sind die Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts einzuhalten. Dabei gibt es im Einzelnen eine unterschiedliche Handhabung der Bestimmungen durch die Behörden der Bundesländer.

Gabriel Arendt, selbst passionierter Jäger, hat mit seinen wilden Rezepten bereits die TV-Show „The Taste“ gerockt. Nun bringt der selbstständige Event-Koch sein erstes Kochbuch auf den Markt. Enthalten sind nicht weniger als 70 innovative Wildrezepte auf 144 Seiten. Wir hätten auch bei geringerem Umfang ein Interview angefragt.

WaW: In dem Titel deines Buches „Wilde Wildrezepte“ steckt ganz schön viel Wild! Wie würdest du dein neues Kochbuch selbst beschreiben?

Gabriel Arendt: Jung und frisch! Das Kochbuch ist weit weg vom gespickten Rehrücken und Omas Hirschkeule. Vielmehr habe ich versucht verschiedene Kulturen in meinen Rezepten zu vereinen. 

Was macht für dich die besondere Faszination für Wildbret als Lebensmittel aus?

Als Jäger habe ich eine große Verantwortung, denn ich bin von der Erlegung, über das Ausnehmen bis zur Veredelung des Wildbrets selbst verantwortlich – das ist der besondere Reiz!

In deinem Kochbuch finden sich Rezepte aus allen Teilen dieser Welt. Woher stammt die Inspiration für diese vielseitigen Rezepte: Mamas Küche, Weltreisen oder doch vom Universalgenie Google?

Definitiv nicht Google (lacht)! Bis auf Australien habe ich bereits alle Kontinente dieser Welt bereist. Dabei habe ich nie in Hotels gewohnt, sondern stets bei Einheimischen um deren traditionelle Küche zu erleben. Auf Kuba habe ich gemeinsam mit einer älteren Dame Meerspinnen zubereitet, in Nicaragua beispielsweise Gürteltier. Interessant sind natürlich die Zubereitungsarten: in dem einen Land werden Speisen eher geschmort, in einem Anderen vorwiegend gegrillt. Zudem sind die landestypischen Gewürze und deren Art der Verwendung immer wieder im Fokus meiner Reisen. So kann es bereits einen großen Unterschied machen ob ich getrockneten oder frischen Lorbeer verwende, der Geschmack ist sehr verschieden. 

Demnächst verschlägt es dich nach Indien. Welche Einflüsse erhoffst du dir für deine Wildküche und können wir uns jetzt schon auf wilde Samosas oder Thali freuen?

(lacht) Vielleicht nicht unbedingt Samosas. Ich sammle leidenschaftlich Küchenmesser und die der indischen Küche sind schon etwas ganz Besonderes. Natürlich bin ich auch auf die landestypischen Gemüse-, Obstsorten und Gewürze gespannt. 

Wild-auf-Wild stellt exklusiv eines von 70 innovativen Wildrezepten vor. Im “Ur-Chili-con-Carne” waren weder Bohnen noch Mais enthalten. Hingegen wurde Kakao zum Würzen eingesetzt. 

Der Sommer könnte heißer nicht sein, die Grillsaison ist in vollem Gange. Kein Wunder, dass der Einzelhandel mit immer neuen Angeboten die Kundschaft locken will. Ein Discounter bietet jetzt US-Wildschwein in der Frischetheke an. Wir haben den Feinkosthändler Torsten Pistol von Pistole - Hardcorefood um eine Verkostung gebeten.

In Deutschland werden jährlich etwa 600.000 Wildschweine im Rahmen der Jagd erlegt - bestes Fleisch, das in heimischen Haushalten und Restaurants seine Abnehmer findet: regional und saisonal produziert, garantiert ohne Tiertransporte und frei von Medikamenten.

Ein Discounter bietet jetzt US-Wildschweinnacken zum Grillen an. Wir haben uns gefragt, wie das im Vergleich zu Wildbret aus heimischer Jagd abschneidet:

 

"Back to the roots" war das Motto des diesjährigen Foodcamps von Chefkoch.de. Dazu passt die DJV-Kampagne "Wild auf Wild". Mit Falkner und Hardcore-Feinkostdealer Torsten Pistol informierte das Wild-auf-Wild-Team mehr als 100 Foodblogger und Gäste rund um das Thema Wildbret.

Am 07. Oktober fand in der Confisserie Coppeneur in Bad Honnef das fünfte Chefkoch Foodcamp statt. Passend zum Motto "Back to the roots" wurden traditionelle Küchentechniken sowie traditionelle Länderküche präsentiert. Das Thema Regionalität stand dabei hoch im Kurs.

Wild auf Wild war neben AEG als einer von sechs Partnern mit einem eigenen Stand vor Ort. Highlight der Veranstaltung war die einstündige Kochshow mit Falkner und Koch Torsten Pistol von Pistole Hardcorefood. Mit zirka 60 Interessierten bereitete er Wildschweinrücken an Topinamburpüree mit Quittenchutney zu. Die Gäste waren dabei nicht zum bloßen Zuschauen verdammt, sondern konnten aktiv mitwirken und natürlich auch anrichten und probieren. 

Am Infostand von Wild auf Wild lockten frisch aufgeschnittener Wildschweinschinken und Wildsalami die Gäste an. Aktuelles Infomaterial und spannende Rezeptbücher waren Anstoss zahlreicher Diskussionen zum Thema Nachhaltigkeit und hochwertige Lebensmittel. 

Für viele deutschsprachigen Foodblogger ist das jährlich stattfindete Foodcamp eine Plattform, um sich in inspirierender und geselliger Form mit 100 Gleichgesinnten über aktuelle Trends und Themen sowie Innovationen im Food-Bereich auszutauschen, zu informieren, zu diskutieren und natürlich gemeinsam zu kochen. 

Er ist der Hardcore-Punker unter den Event-Köchen, zaubert Wallerfilets und Essigessenzen und vermarktet seine Feinkostprodukte mit dem Motto "Straight-Edge": ehrlich, geradeaus, ohne Firlefanz. Wir haben den Jäger und Falkner Torsten Pistol, aka. "Pistole", interviewt. Thema? - Wildbret! Hardcore!

Wild-auf-Wild: “Salad Days”, Pistole. Heute schon gehabt?

Pistole: Klar. Laut. 2:46 Minuten lang. Hardcore! „Salad Days“ ist einer der Songs von der Hardcore-Kultband „Minor Threat“, die Begründer von Straight-Edge.

Wild-auf-Wild: Straight-Edge bedeutet „gerade Kante“, keine Drogen und ist damals zur eigenständigen Bewegung innerhalb der Punk-Szene geworden …

Pistole: … genau: geradeaus, ehrlich.

Wild-auf-Wild: Mittlerweile geht Straight-Edge aber auch weiter. Keinen Alkohol, keine Zigaretten und nun auch: eine vegane Lebensweise. Wie lässt sich das für einen Jäger und Falkner vereinbaren?

Pistole: Zu Beginn war „Straight-Edge“ tatsächlich nur der Pistole LogoVerzicht auf Drogen und Alkohol - doch er entwickelt sich stetig weiter und es gibt viele Varianten ihn zu leben. Jeder definiert diese Bewegung für sich ganz persönlich. Meine Definition ist: Liebe dein Essen! Hab' Respekt davor! Und achte auf dich und die Herkunft deiner Lebensmittel! Deswegen das X des Straight-Edge in meinem Logo.

Wild-auf-Wild: Wer steht hinter Pistole-Hardcore-Food?

Pistole: Ich heiße Torsten Pistol, bin 38 Jahre, verheiratet und habe drei Kinder. Von Kindesbeinen an genannt: Pistole. Hardcore-Fan, leidenschaftlicher Falkner und - das hört sich jetzt irgendwie schräg an - „Feinkosthändler“. (lacht) Eigentlich handle ich Lebensmittel. Lebensmittel mit einer Geschichte. Man kann sagen: Ich handle eine essbare Lebenseinstellung.

Wild-auf-Wild: Essbare Lebenseinstellung heißt was?

Pistole: (lacht) Da muss ich ein wenig ausholen. Ursprünglich war ich mal Krankenpfleger. Über einen Ferienjob bin ich zum professionellen Fischzüchter geworden. Dort habe ich gelernt, was gute, solide, ehrliche Lebensmittel ausmacht: nämlich Arbeit. Und Liebe. Viel Liebe zum Ergebnis.

Wild-auf-Wild: Zu einem Produkt, das lange Zeit sogar unter Anglern und Gastronomen als ungenießbar verschrien war: der Wels oder auch Waller genannt.

Pistole: Produkt? Ein Lebensmittel kann niemals Produkt sein! Bei dem Begriff fehlt mir persönlich die Wertschätzung für den Ursprung. Ganz egal, ob es um meine Waller - heute einer meiner Renner in der Sterneküche - oder meine Essige geht. Thomas Imbusch (Chefkoch in Tim Mälzers Off Club) hat damals den Stein ins Rollen gebracht. Mälzer schob mit an, in Salzburg gesellten sich weitere Spitzenköche dazu, darunter auch Joachim Kaiser und Stefan Marquardt. Sie alle waren von meinem Waller begeistert. Und sie alle waren sich sicher, dass auf mich und meinen Fisch noch Einiges wartet.

Wild-auf-Wild: Wie ist es für dich gelaufen?

Pistole: Heute arbeite ich mit den besten Köchen Deutschlands zusammen – und bringe ihnen nicht mehr nur Wallerfilet und -leber, sondern auch andere Feinkost. Ohne viel Firlefanz. Ich stehe zu meinen Babys. Sonst wären es nicht meine Babys. Hardcore. Straight Edge. „Gerade Kante“ eben.

Wild-auf-Wild: Welchen Stellenwert hat da für dich Jagd?

Pistole mit HabichtPistole: Ich bin Falkner, ich gehe mit meinem Habicht „Tussi“ und meinem Hund „Emma“ jagen. Geht's denn ehrlicher, als mit dem selber gebeizten Hasen im Kochtopf? Es braucht viel Liebe um Vogel, Hund und Mensch zu einer Einheit zu machen. Wenn dann am Ende etwas Essbares dabei herum kommt - wunderbar! Was willst Du mehr? Das passiert zighundertfach jeden Tag in der Natur - nur mit dem Unterschied, dass ich dabei bin und wir am Ende teilen. Näher an dem, was ich esse, geht nicht. Ich trink' auch mal eine Cola. Oder geh' ein Stück Fleisch beim Metzger kaufen. Aber wenn es geht, versuchen meine Familie und ich ganz bewusst zu leben und zu essen.

Wild-auf-Wild: Da ist sie wieder: die Arbeit.

Pistole: Natürlich. Es ist Arbeit. „Straight Edge“ ist nicht „convenient“. Wir haben einen Gemüsegarten, in dem Vieles von dem wächst, was wir zum täglichen Leben brauchen. Wir kochen und frieren ein, was wir im Überfluss haben. Wir haben eigene Hühner, eigene Bienenvölker. Aber allem - von der Karotte bis zum Kaninchen – bringen wir Achtung entgegen und genießen es dann auch mit gebührender Wertschätzung. Wir sind keine Selbstversorger, aber wir versuchen auch bei dem was wir kaufen darauf zu achten, wo es herkommt. Wertschätzung und Achtung in allen Dingen – das ist der Punkt. Das ist Wild. Das ist geradeaus. Und ehrlich.

Wild-auf-Wild: Jagd, Öffentlichkeit und der Kochtopf. Wie siehst Du das?

Pistole: Lass uns einfach ehrlich sein! Wir haben hier ein extrem geiles Lebensmittel. Nicht von der Stange und nicht immer greifbar. Aber: von höchster Qualität. Wir kümmern uns. Wir gestalten. Wir ernten. Saisonal. Damit können wir auf jeden Fall Ersatz für Nullachtfünfzehn bieten. Also: tun. Lasst uns alle die Geschichte dazu erzählen. Jagen und gemeinsam essen. Der Rest ergibt sich von alleine. Dazu braucht es Menschen. Menschen, die mit der Jagd erst einmal nichts zu tun haben. Und die sich dann hinreißen lassen. Ich habe noch keinen erlebt, der wiederstehen konnte.

Wild-auf-Wild: Wie würdest du das machen?

Pistole: Man braucht die richtigen fünf Adressen. Menschen, die erst einmal interessiert an gutem Essen, guten Lebensmitteln sind und sich für die Story „dahinter“ begeistern können. Lass es die machen. Man braucht gute Koch-Events.

Wild-auf-Wild: Und jetzt?

Pistole: Irgendwo läuft "Agnostic Front". Lass' uns in 'nen Club gehen.

Wild-auf-Wild: Sind dabei.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) präsentiert sich vom 20. bis 29. Januar auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin. Am Stand 300 in Halle 4.2 gibt es rund um die Uhr Köstlichkeiten und Leckereien vom heimischen Wild. Auf der Landschau-Bühne steht Wildkoch Georg Barta an den Töpfen und erkärt in einer Live-Show, wie schnell und einfach sich Wild zubereiten lässt.

Seit 1926 findet die IGW mit Themen Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau statt. Der Veranstaltungsort sind die Hallen 1 – 26 des Messegeländes Berlin.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) präsentiert sich vom 20. bis 29. Januar auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin. Am Stand 300 in Halle 4.2 gibt es rund um die Uhr Köstlichkeiten und Leckereien vom heimischen Wild. Auf der Landschau-Bühne steht Wildkoch Georg Barta an den Töpfen und erkärt in einer Live-Show, wie schnell und einfach sich Wild zubereiten lässt. 

Seit 1926 findet die IGW mit den Themen Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau statt. Der Veranstaltungsort sind die Hallen 1 – 26 des Messegeländes Berlin.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) präsentiert vom 8. bis 11. Dezember auf der Messe Pferd und Jagd in Hannover sein Projekt Wild auf Wild. Sie finden uns am Stand der Landesjägerschaft Niedersachsen. (Halle 20, Stand A39) Von der Broschüre über Roll-Ups, Fleischpicker bis zum persönlichen Gespräch: Der DJV testet neue Werbematerialien und freut sich über Ihren Besuch.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) präsentiert vom 8. bis 11. Dezember auf der Messe Pferd und Jagd in Hannover sein Projekt Wild auf Wild. Sie finden uns am Stand der Landesjägerschaft Niedersachsen. (Halle 20, Stand A39) Von der Broschüre über Roll-Ups, Fleischpicker bis zum persönlichen Gespräch: Der DJV testet neue Werbematerialien und freut sich über Ihren Besuch.

Die Pferd und Jagd ist Europas größte Messe für Reiten, Jagen und Angeln: Sie vereint interessante Themen aus dem ländlichen Bereich auf einer Fläche. Seit 1981 findet sie jährlich auf dem Messegelände Hannover statt. Dieses Jahr in den Hallen 16,17, 19-21, 24-26.

Die Paarungszeit des Rehwildes findet Ende Juli ihren Höhepunkt. Will der Jäger jetzt erfolgreich sein, muss er denken wie ein Reh. Dazu muss man nicht zwangsläufig Rehhirn essen, aber man kann es mal probieren.

"Nose to tail" heißt ein Trend in der aktuellen Szene-Küche, inspiriert von Fergus Hendersons Buch "The whole beast". Das Augenmerk liegt dabei auf dem Respekt für's Tier, in dem man nicht nur die Filets und Keulen kulinarisch würdigt, sondern eben das ganze Tier. Das bedeutet: Innereien, Knochen, und eben auch das Gehirn. "Wie bitte, das Gehirn? Igitt!", mögen Sie jetzt sagen. Dabei ist es auch nur Eiweiß. Denken Sie mal nach. Hier geht's zum Rezept.

 

»Solange der Holunder blüht, der Bock nur faul darnieder liegt«. Dieser Jägerweisheit zufolge, ist der Reh-Ansitz zur Hollunderblüte wenig erfolgsversprechend. Besonders wenn es so heiß ist, wie in diesen Tagen.

Den Grill anzuwerfen lohnt sich hingegen immer. Optimalerweise wartet in der Kühltuhe auch der eine oder andere Bock aus dem Mai - der dann in dieser selbstgemachten Hollunderblüten-Chili-Marinande gern “faul darnieder liegen” darf. Auf geht's also zur Kühltruhe und dann ab an den Grill!

 

Die meisten Jäger gehen mit dem Gewehr zur Jagd. Für Rehe, Wildschweine und Rotwild ist dabei die Büchse die Waffe der Wahl, für kleineres Wild nimmt man eine Flinte und schießt mit Schrot. Es gibt aber auch eine andere, sehr naturnahe Alternative: die Kunst der Falknerei.

Ein Beizvogel, wie ein Habicht oder ein Falke, arbeitet dabei mit dem Menschen (und manchmal auch noch einem Hund oder einem Frettchen) zusammen.

Der Greif versucht die Beute wie ein Wildvogel zu schlagen – wenn das klappt wird geteilt. Die Falknerei ist eine uralte Form der Jagd und als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO anerkannt.
Von einem Falkner hat unser Koch einige Kaninchen bekommen und ein Kaninchencurry daraus gekocht, bei dem man garantiert nicht auf Schrotkugeln beisst!

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